Rechtsprechung Luzern
Instanz: Obergericht Abteilung: Kriminal- und Anklagekommission Rechtsgebiet: Strafprozessrecht Entscheiddatum: 30.12.1994 Fallnummer: OG 1994 67 LGVE: 1994 I Nr. 67 Leitsatz: § 119 Abs. 1 StPO. Beschlagnahme von verpfändeten Gegenständen aus dem Vermögen des Angeschuldigten zur Sicherung von Bussen und amtlichen Kosten. Ein zu Gunsten eines Dritten errichtetes Pfand steht der Vermögensbeschlagnahme als vorläufiger prozessualer Massnahme nicht entgegen.
Rechtskraft: Diese Entscheidung ist rechtskräftig. Entscheid: