Judges
26,479 judges
Zusammenfassend vermögen die Beschwerdeführer nicht aufzuzeigen
1 rulings8 viewsZusammenfassung S. 205; vgl. auch LODERER/JÖRG/PICHLER/ROTH/ZGRAGGEN
1 rulingsZusammengefasst ergibt sich
1 rulings7 viewsZusammengefasst erwog das Obergericht
1 rulings13 viewsZusammengefasst: Es ist nicht zu beanstanden
1 rulings12 viewsZusammenhang
1 rulings10 viewsZusammenhänge
1 rulings7 viewsZusammenhang sowie den gesamten Umständen verstanden werden durften
1 rulings8 viewsZusammenhang sowie nach den gesamten Umständen verstanden werden durften
1 rulings7 viewsZusammenhang sowie namentlich aufgrund der Bedürfnisse der herrschenden Grundstücke
1 rulings10 viewsZusammenlegung" seiner damaligen Grundstücke Nr. 61
1 rulings11 viewsZusatzabklärung Überlastfall
1 rulings11 viewsZusatzkosten von ca. 6 Mio. Franken
1 rulings15 viewsZusätzlich hat sich das Verwaltungsgericht mit Fragen der Gleichbehandlung befasst. Es hat ausgeführt
1 rulings10 viewsZusätzlich hatte F.________-Bank Capital (Jersey) Ltd
1 rulings7 viewsZusätzlich zu dieser Fassung des Spitalgesetzes sind die folgenden Erlasse mitzuberücksichtigen:
1 rulings11 viewsZuschauerlärm in den Wohn-
1 rulings12 viewsZuschauern durch Rufe
1 rulings12 viewsZuschauer verursachten Geräusche zunächst separat ermittelt wurden. Danach wurde die Schallleistung aufgeführt
1 rulings7 viewsZuständig für die Behandlung von Aufsichtsanzeigen ist gemäss Art. 17 Abs. 4 lit. g BGG die Verwaltungskommission; also nicht - wie von den Anzeigern irrtümlicherweise geltend gemacht - das Gesamtgericht des Bundesgerichts
1 rulings7 viewsZuständigkeit des urteilenden Gerichts möglichst frühzeitig zu klären
1 rulings9 viewsZuständigkeit innerhalb des Obergerichts nicht den "übrigen Behörden" im Sinne von Art. 40 Abs. 1 Satz 2 KV/ZH gleichzusetzen
1 rulingsZustellgebühren
1 rulings10 viewsZustellkosten von Fr. 250.-) wurden den Rekurrierenden zu je 11/24 (unter solidarischer Haftung für 11/12) sowie der Baudirektion des Kantons Zürich
1 rulingsZustimmung der Miteigentümer)
1 rulings9 viewsZutreffend
1 rulings10 viewsZutreffend ist
1 rulings13 viewsZu überprüfen sind als Erstes die Handlungen bzw. Unterlassungen des Konkursamtes C.________ im Jahre 1996. Dabei interessiert zunächst
1 rulings11 viewsZu Unrecht behaupten die Beschwerdeführer
1 rulings9 viewsZuverlässigkeit des Modells ESchK beeinträchtigt
1 rulings11 viewsZuvor hatte die Baudirektion am 19. September 2008 das Projekt unter den Aspekten der Lage an einer Staatsstrasse
1 rulings8 viewsZuvor hatte die ZHW C.________ am 3. September 2001 per 1. Oktober 2001 neu eingereiht. Die Einreihung erfolgte in die Lohnklasse 23
1 rulings13 viewsZuvor rekurrierten A.________
1 rulings10 viewsZuweisung landwirtschaftlicher Gewerbe
1 rulings9 viewsZ.________ vom 14. Dezember 2009 gegen den Entscheid des Verwaltungsgerichts des Kantons Thurgau vom 28. Oktober 2009 betreffend Aufenthaltsbewilligungen für Y.________
1 rulings10 viewsZ.________ vom 30. April 2012 gegen das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 9. März 2012 betreffend Qualifikation einer Weidefläche als (nicht zu Direktzahlungen berechtigende) Sömmerungsfläche
1 rulings13 viewsZ.________ vor Bundesgericht die Anträge
1 rulings8 viewsZVW 1994
1 rulings7 viewsZVW 43/1988 S. 106 ff.; ausführlich: PHILIPPE MEIER
1 rulingsZVW 63/2008 S. 251 ff
1 rulingsZwangsgewalt des anderen Staates. Hingegen geniessen internationale Organisationen für alle ihre Handlungen Immunität. Die grundsätzlich absolute Immunität erklärt sich daraus
1 rulings12 viewsZwangsstörungen
1 rulings6 viewsZwangsvollstreckungsmassnahmen (vgl. Frowein/Peukert
1 rulingsZwangsvollstreckungsorgane darüber entscheiden
1 rulings8 viewsZwar betragen die Investitionskosten der Teilverkabelung Riniken ein Mehrfaches der Investitionskosten für den Freileitungsabschnitt. Bei der Gesamtkostenrechnungen müssen aber auch die erheblich grösseren Energieverlustkosten der Freileitung mitberücksichtigt werden. Dies führt für eine Betriebsdauer von 80 Jahren zu einer Annäherung der Gesamtkosten von Kabel
1 rulings15 viewsZwar dürfte bei der Überbauung mit zwei Wohnhäusern an Stelle einer Fabrik kaum von einem "Wiederaufbau" die Rede sein. Der Wortlaut von Art. 39 BG Chur lässt indes eine Interpretation
1 rulings9 viewsZ.________ waren im Besitz einer Aufenthaltsbewilligung
1 rulings12 viewsZwar erwähnen die Beschwerdeführer verfassungsmässige Rechte. Dass das Recht auf Ehe schon durch eine Verfügung verletzt werde
1 rulings11 viewsZwar findet sich im Stempelgesetz des Kantons Wallis - im Gegensatz zu anderen kantonalen Regelungen - keine Legaldefinition des Begriffs der Immobiliengesellschaft
1 rulings8 viewsZwar geht es hier um eine Beschlagnahme
1 rulings9 views