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Winterthur zu. Aufgrund der bestehenden Gesetzgebung konnten die Beschwerdeführer indessen nicht mit einem dauernden Weiterbestand des bisherigen faktischen Schutzes vor Konkurrenz rechnen. Es kommt hinzu
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Winterwanderwege für das Gebiet des Silsersees neu festgelegt wurden. Diesen Plänen zufolge verläuft die von Sils herkommende Langlaufloipe (statt wie zunächst vorgesehen mitten durch Isola) entlang des westlichen Siedlungsrands von Isola
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Bundesrichter Wiprächtier
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Wird also ein neues Gesuch mit Sachverhaltsvorbringen begründet
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Wird das ausländische Konkursdekret anerkannt
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Wird das Wohl des Kindes durch den persönlichen Verkehr gefährdet
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Wird der Immissionsgrenzwert für Strassenverkehrslärm im Wohnquartier an der Ziegeleistrasse eingehalten
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Wird durch den Betrieb eines Motorfahrzeuges ein Mensch getötet oder verletzt oder Sachschaden verursacht
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Wird gegen einen vor dem 1. Januar 2011 ergangenen Strafbefehl Einsprache erhoben
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Wirklichkeit bei Bedarf in Übereinstimmung gebracht werden müssen (BGE 123 I 175 E. 3a S. 182 f.). Für die Frage
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Wirklichkeit dadurch herzustellen
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Wirklichkeit müssen bei Bedarf in Übereinstimmung gebracht werden (BGE 123 I 175 E. 3a S. 182 f.). Für die Beurteilung
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Wirksamkeit solcher Massnahmen in erster Linie bei den verfügenden Behörden. Nach der bundesgerichtlichen Rechtsprechung verfügen die zuständigen Organe dabei über einen erheblichen Gestaltungsspielraum. Ein Eingreifen des Richters rechtfertigt sich erst
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Wirksamwerden des angefochtenen Gesetzes ungewiss war
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Wirksamwerden des Gesetzes (1. Januar 2009) überzeugen
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Wirkungen
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Wirkung keine Änderungen gegenüber dem früheren
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Wirtschaft
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Wirtschaft). Es handelt sich jedoch um einen privaten Verein. Die Frauenzentrale hat es abgelehnt
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Wirtschaft. Gestützt auf Art. 2 RPG erarbeiten Bund
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Wirtschaftliche Tragbarkeit
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Wirtschaftsdelikte
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Wirtschaftsdepartement
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Wirtschaftsdepartement des Kantons Luzern bestreitet
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Wirtschaftsdepartement des Kantons Luzern (BUWD) dem Eidgenössischen Departement für Umwelt
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Wirtschaftsdepartement des Kantons Luzern (BUWD) eine Änderung des Schutzplanes M4 Wagliseiboden im Kantonsblatt publizieren
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Wirtschaftsdepartement des Kantons Luzern zur Vernehmlassung des BAFU
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Wirtschaftsdepartementes des Kantons Luzern vom 19. März 2009 zu den Akten
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Wirtschaftsdepartements des Kantons Luzern zum dritten Feststellungsbegehren des Beschwerdegegners annehme
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Wirtschaftsdepartement sowie dem Verwaltungsgericht des Kantons Luzern
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Wirtschaftsdepartements schliesst auf Abweisung der Beschwerde. K.________ (im Folgenden: der Beschwerdegegner)
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Wirtschaftsfragen gehöre (Urteil 2A.111/2003 vom 29. Januar 2004 E. 7). Allerdings erachtete es den Eintrag im kantonalen Anwaltsregister auch bei einem vollzeitlich bei einer Versicherung angestellten Mitarbeiter als zulässig
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Wirtschaftsfreiheit als unbegründet
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Wirtschaftsrecht 2002 S. 50; VOUILLOZ
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Wirtschaftsstraffälle
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W.________ ist Eigentümer des unüberbauten Grundstücks Nr. 1506 an der Heidenerstrasse
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Witterungseinflüsse ausgeschlossen werden
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W.________ (Kläger 1)
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Wohl dient die Schuldneranweisung nach dem Gesagten den finanziellen Interessen des Minderjährigen. Auch lassen sich Unterhaltsansprüche als Aktiven des Vermögens des Minderjährigen begreifen. Diese Erkenntnisse ändern jedoch nichts daran
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Wohlerwogenheit
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Wohlerworbene Rechte-Eigentum-Vertrauen
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Wohlfahrtsfonds A.________
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Wohlfahrtsfonds A.________: 15'000 Aktien; Verkaufspreis Fr. 1'170'000.--; Verrechnungssteuer Fr. 404'250.--
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Wohlfahrtsfonds A.________: 15'000 Aktien; Verkaufspreis Fr. 1'271'250.--; Verrechnungssteuer Fr. 439'687.50
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Wohlfahrtsfonds A.________ ein Verrechnungssteuerbetrag von total CHF 843'937.50 (CHF 439'687.50
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Wohlfahrtsfonds A.________: Er beantragte am 2. Mai 2005 eine Rückerstattung im Umfang von Fr. 843'937.50 (Fr. 439'687.50 plus Fr. 404'250.--)
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Wohlfahrtsfonds D.________: 15'000 Aktien; Verkaufspreis Fr. 1'170'000.--; Verrechnungssteuer Fr. 404'250.--
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Wohlfahrtsfonds D.________ ein Verrechnungssteuerbetrag von CHF 404'250;
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Wohlfahrtsfonds D.________: Er beantragte am 28. April 2005 eine Rückerstattung im Umfang von Fr. 404'250.--
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Wohltätigkeit
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