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Mit der Revision wurden folgende Massnahmen zur Behebung der Koordinationsprobleme umgesetzt: Das Bundesgericht ist neu in parallelen Asyl-
1 rulings8 viewsMit der Rüge der offensichtlich unrichtigen Sachverhaltsfeststellung sind die Beschwerdeführerinnen nicht zu hören. Denn die gerügten Sachverhaltselemente betreffen die Beurteilung der geltend gemachten Forderung wegen der Darlehensgewährung an die W.________ SA. Dieses Schadenersatzbegehren bildet jedoch gerade nicht Gegen-stand des vorliegenden Verfahrens
1 rulings11 viewsMit der statistischen Methode der Regressionsanalyse wurde aus den erfassten Daten der Einfluss der Fluglärmbelastung auf den Wert der Immobilie berechnet. Dabei wurden sechs verschiedene Lärmspezifikationen getestet
1 rulings14 viewsMit der Steuererklärung 2008 machten die Eheleute A
1 rulings11 viewsMit der Steuerklärung 2003 deklarierten A
1 rulings15 viewsMit der Verurteilung des Beschwerdeführers 1 zu einer Freiheitsstrafe von 3 Jahren ist vorliegend der Widerrufsgrund von Art. 62 lit. b AuG gegeben. Die Beschwerdeführenden bestreiten dies nicht. Strittig bleibt jedoch die behauptete Verletzung des Verhältnismässigkeitsgrundsatzes bzw. die Abwägung der auf dem Spiel stehenden privaten
1 rulings8 viewsMit der von ihnen angeführten Motivation für das Engagement in Italien
1 rulings9 viewsMit der weiteren Behauptung
1 rulings11 viewsMit diesem Einwand hat sich die Vorinstanz nicht ausdrücklich auseinandergesetzt. Aus dem Umstand
1 rulings11 viewsMit diesem Entscheid in der Sache wird das Gesuch um aufschiebende Wirkung der Beschwerde (bzw. Anordnung der einstweiligen Sistierung des Entsiegelungsverfahrens) hinfällig
1 rulings10 viewsMit diesem Entscheid in der Sache wird das Gesuch um aufschiebende Wirkung der Beschwerde hinfällig
1 rulings8 viewsMit diesem instanzabschliessenden Urteil wird das Gesuch um aufschiebende Wirkung gegenstandslos
1 rulings10 viewsMit diesen Ausführungen in der Beschwerde vermögen die Beschwerdeführerinnen indessen nicht einmal ansatzweise darzulegen
1 rulings11 viewsMit diesen Ausführungen ist indessen weder dargetan
1 rulings11 viewsMit diesen Ausführungen kritisieren die Beschwerdeführerinnen indessen richtig besehen die Beweiswürdigung der Vorinstanz
1 rulings11 viewsMit diesen Ausführungen legen die Beschwerdeführer nicht dar
1 rulings10 viewsMit diesen Ausführungen zeigen die Beschwerdeführerinnen kein vertrauenserweckendes Verhalten der Beschwerdegegnerin auf
1 rulings11 viewsMit diesen Erwägungen setzen sich die Beschwerdeführer nicht auseinander. Sie wenden vielmehr ein
1 rulings9 viewsMit diesen Vorbringen machen die Gesuchsteller keinen Revisionsgrund (Art. 121 ff. BGG) geltend
1 rulings13 viewsMit diesen Vorbringen setzen sich die Beschwerdeführerinnen nicht rechtsgenügend mit den Erwägungen der Vorinstanz auseinander
1 rulings9 viewsMit dieser Argumentation vermischen die Beschwerdeführerinnen den gegen die Beschwerdegegnerin gerichteten Vorwurf
1 rulings12 viewsMit dieser Argumentation zeigen die Beschwerdeführer nicht auf
1 rulings9 viewsMit dieser Auflage wird die Erfüllung der bundesrechtlichen Bestimmungen gewährleistet. Es ist nicht ersichtlich
1 rulings9 viewsMit dieser Rüge wird die für die Vorinstanz entscheidende Sachverhaltsfeststellung
1 rulings10 viewsMit dieser Vereinbarung ist der Anlassfall für die Aufsichtsanzeige geregelt. Nach dem Wortlaut der Vereinbarung haben sich die Parteien zwar nur in der Frage der Kompetenzregelung dem Entscheid der Verwaltungskommission unterworfen. In Verbindung mit der provisorischen Regelung der Arbeitsbelastung bis zum Entscheid der Verwaltungskommission des Bundesverwaltungsgerichts ist jedoch davon auszugehen
1 rulings7 viewsMit drei Schlussverfügungen ordnete die Bundesanwaltschaft im Rahmen einer Angelegenheit der internationalen Rechtshilfe in Strafsachen die Herausgabe von Beweismitteln an die griechischen Behörden an
1 rulings10 viewsMit drei Verfügungen vom 12
1 rulings11 viewsMiteigentum
1 rulings11 viewsMiteigentum am erworbenen Grundstück verkaufte die H.________ AG Teile am Grundstück an Dritte
1 rulings9 viewsMiteigentümer der Autoeinstellhalle (Einstellplatz Nr. 27). Für Beiträge an die gemeinschaftlichen Kosten aus den Jahren 2006 bis 2009 wurden die Beschwerdeführer von der Stockwerkeigentümergemeinschaft X.________ (Beschwerdegegnerin)
1 rulings8 viewsMiteigentümer der in unmittelbarer Nähe zu den Baugrundstücken befindlichen Liegenschaft Nr. 1774
1 rulings10 viewsMiteigentümergemeinschaft
1 rulings10 viewsMit einem undatierten Revisionsgesuch verlangen X.________
1 rulings16 viewsMit einer als Berichtigungsbegehren bezeichneten Eingabe vom 17. August 2010 beantragen Eheleute A.________
1 rulings10 viewsMit einer Beschwerde gegen Entscheide über vorsorgliche Massnahmen kann nur die Verletzung verfassungsmässiger Rechte gerügt werden (Art. 98 BGG). Das Bundesgericht prüft die Verletzung von Grundrechten insofern
1 rulings6 viewsMit einer Botschaft vom 29. Februar 2008 unterbreitete der Regierungsrat des Kantons Luzern dem Kantonsrat den Entwurf eines Dekrets über den Beitritt zum Konkordat. Am 8. September 2008 traf der Kantonsrat folgenden Beschluss:
1 rulings12 viewsMit einer Rechtsschrift vom 26. Juni (Postaufgabe 28. Juni 2011)
1 rulings8 viewsMit einfacher Schriftlichkeit schlossen C. X.________
1 rulings10 viewsMit Eingabe an das Bundesverwaltungsgericht vom 14. Februar 2011 machten die Rechtsvertreter der D.________ Corporation geltend
1 rulings9 viewsMit Eingabe an das Bundesverwaltungsgericht vom 14. Februar 2011 machten die Rechtsvertreter der Eheleute C.________ geltend
1 rulings9 viewsMit Eingabe an das Bundesverwaltungsgericht vom 14. Februar 2011 machten die Rechtsvertreter von C.________
1 rulings10 viewsMit Eingabe an das Bundesverwaltungsgericht vom 14. Februar 2011 machten die Rechtsvertreter von E.________
1 rulings9 viewsMit Eingabe an das Bundesverwaltungsgericht vom 14. Februar 2011 machten die Rechtsvertreter von G.________
1 rulings10 viewsMit Eingabe an das Bundesverwaltungsgericht vom 14. Februar 2011 machten die Rechtsvertreter von I.________ geltend
1 rulings9 viewsMit Eingaben vom 11. April 2011 haben die Beschwerdeführerinnen je Beschwerde in Zivilsachen erhoben (Verfahren 5A_275/2011
1 rulingsMit Eingaben vom 22. August
1 rulings9 viewsMit Eingaben vom 23. August 2010 haben die Beklagten
1 rulings9 viewsMit Eingaben vom 25. April 2009 ("Nichtigkeitsbeschwerde") bzw. 18. Mai 2009 ("verbesserte Beschwerdeschrift") beantragen die Z.________ AG
1 rulings7 viewsMit Eingaben vom 25. März 2009 führen A.________
1 rulings10 viewsMit Eingaben vom 29. Februar 2012 bzw. vom 15. März 2012 halten die Beschwerdeführer sowie (sinngemäss) die Beschwerdegegner an ihren Anträgen fest
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