Judges
26,476 judges
BF 2009
3 rulings9 viewsBildungsdirektion des Kantons Zürich
3 rulings8 viewsB.________ sowie C.________
3 rulings10 viewsBundesrichter Bundes-
3 rulings6 viewsBundesamt für Migration
3 rulings11 viewsBuobenmatt 1
3 rulings10 viewsBürgerinnen
3 rulings12 viewsB.Y.________
3 rulings7 viewsC.________ AG
3 rulings7 viewsC.________ (Beschwerdeführer 3)
3 rulings8 viewsCe faisant
3 rulings4 viewsCour de justice du canton de Genève
3 rulings3 viewsCour V
3 rulings9 viewsC.X.________
3 rulings8 viewsDa auch die übrigen Sachurteilsvoraussetzungen erfüllt sind
3 rulings5 viewsDagegen haben A.________
3 rulings9 viewsDas Bundesgericht erkennt:
3 rulings11 viewsDas Bundesgericht ist an den von der Vorinstanz festgestellten Sachverhalt gebunden
3 rulings7 viewsDas Bundesgesetz vom 21. März 1997 über Massnahmen zur Wahrung der inneren Sicherheit (BWIS; SR 120) wurde am 24. März 2006 mit Vorkehren zur Vorbeugung von Gewalt an Sportveranstaltungen mit Wirkung ab dem 1. Januar 2007 ergänzt (AS 2006 3703). Die Ergänzung sah u.a. Rayonverbote (Art. 24b)
3 rulings5 viewsDas Bundesverwaltungsgericht
3 rulings7 viewsDas Generalsekretariat der Konferenz der Kantonalen Justiz-
3 rulings11 viewsDas Konkordat übernimmt im Wesentlichen die befristete Regelung des BWIS
3 rulings6 viewsDas Obergericht hat erwogen
3 rulings8 viewsDas Obergericht hat im Wesentlichen erwogen
3 rulings10 viewsDas Rechtsverzögerungsverbot nach Art. 4 BV
3 rulings10 viewsDas Verfahren wird als gegenstandslos abgeschrieben
3 rulings8 viewsDas Verwaltungsgericht verzichtet auf Vernehmlassung
3 rulings9 viewsD.________ beantragen
3 rulings8 viewsDemgemäss ist bereits mangels einer genügenden Begründung im Sinne von Art. 42 Abs. 2 BGG auf die Beschwerde nicht einzutreten. Entsprechend erübrigt es sich
3 rulings10 viewsDemnach erkennt der Einzelrichter:
3 rulings11 viewsDemnach verfügt der Einzelrichter:
3 rulings12 viewsDemnach verfügt der Präsident:
3 rulings2 viewsDem Verfahrensausgang entsprechend
3 rulings10 viewsDemzufolge ist die Beschwerde abzuweisen
3 rulings8 viewsDen Beschwerdeführern wird keine Parteientschädigung zugesprochen
3 rulings8 viewsDer Beschwerdeführer 1
3 rulings7 viewsDer Bundesgerichtspräsident: Der Generalsekretär:
3 rulings10 viewsDer Generalsekretär: Tschümperlin
3 rulings6 viewsDer rechtlich relevante Sachverhalt ergibt sich mit hinreichender Klarheit aus den Akten
3 rulings7 viewsDer Umstand
3 rulings7 viewsde sorte que
3 rulings11 viewsDeuxièmement
3 rulings5 viewsD.________ führen Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten mit dem Antrag
3 rulings9 viewsDie Beschwerdeführer beanstanden
3 rulings9 viewsDie Beschwerdeführer bringen weiter vor
3 rulings9 viewsDie Beschwerdeführer haben die Beschwerdegegnerin für das bundesgerichtliche Verfahren mit Fr. 1'500.-- zu entschädigen
3 rulings11 viewsDie Beschwerdeführer haben die Beschwerdegegnerin für das bundesgerichtliche Verfahren mit Fr. 4'000.-- zu entschädigen
3 rulings10 viewsDie Beschwerdeführerinnen beantragen mit Beschwerde in Zivilsachen
3 rulings8 viewsDie Beschwerdeführerinnen bringen vor
3 rulings13 viewsDie Beschwerdeführerinnen rügen
3 rulings14 views