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di amicizia possono essere sufficienti per ammettere una riunione ai sensi dell'art. 22 Cost.; non occorre che il fine sia politico o che la comunicazione sia rivolta a terzi (DTF 132 I 49 consid. 5.3)
1 rulings8 viewsDichte der Bepflanzung detailliert aufgezeigt werden. Dies spricht dafür
1 rulings8 viewsdi cura dei contatti personali
1 rulings10 viewsdi disposizioni cantonali in materia di sicurezza
1 rulings9 viewsdi due ambiti diversi. Le citate norme di condotta concernono infatti il giudizio penale e
1 rulings6 viewsDie 1970 geborene L.________ war vom 6. August 2001 bis 31. Mai 2003 in der Firma R.________ AG angestellt
1 rulings6 viewsDie 1975 in der Türkei geborene Y.________ reiste 1991 im Rahmen des Familiennachzugs zu ihren Eltern in die Schweiz ein
1 rulings8 viewsDie 1979 geborene X.________ ist Staatsangehörige der Dominikanischen Republik
1 rulings10 viewsDie 1983 geborene Schweizerin X.________ stellte am 18. November 2009 ein Gesuch um Familiennachzug für ihren am Tag zuvor angetrauten marokkanischen Ehegatten Y.________ (geb. 1975). Das Migrationsamt des Kantons Thurgau lehnte die Erteilung einer Aufenthaltsbewilligung jedoch mit Verfügung vom 11. März 2010 ab
1 rulings6 viewsDie A.________AG
1 rulings8 viewsDie A.________ AG hat auf eine Vernehmlassung verzichtet
1 rulings10 viewsDie A.________ AG verfügte über ein bis zum 31. Dezember 2008 befristetes Recht zum Abbau von Sand
1 rulings8 viewsDie A.________ AG verfügt über ein bis zum 31. Dezember 2008 befristetes Recht zum Abbau von Sand
1 rulings12 viewsDie Abweisung der beiden Schadenersatzbegehren 2
1 rulings8 viewsDie A.________ Corp. (1C_480/2008)
1 rulingsDie Adressaten der Vereinbarung können grundsätzlich damit rechnen
1 rulings11 viewsDie AET
1 rulings9 viewsDie AEW Energie AG beabsichtigt
1 rulings12 viewsDie AG W.________ (im Folgenden: die Beschwerdegegnerin)
1 rulings13 viewsDie AIL Servizi SA
1 rulings12 viewsDie A.________ Inc
1 rulings8 viewsDie Alcatel-Lucent Schweiz AG schliesst namens der Sunrise Communications AG (im Folgenden: Beschwerdegegnerin) auf Abweisung der Beschwerde
1 rulings10 viewsDie Allgemeinen Bemerkungen
1 rulings10 viewsDie Alpiq Netz AG Gösgen beantragt
1 rulings10 viewsDie Alpiq Netz AG Lausanne beantragt
1 rulings10 viewsDie als Verfassungsbeschwerde betitelte Eingabe vom 12. Oktober 2007 wird als Beschwerde in Zivilsachen entgegen genommen
1 rulings10 viewsDie als Verteidigerin eingesetzte Rechtsanwältin Bettina Dürst-Hunziker
1 rulings8 viewsDie am 11. Oktober 2007 erhobene Klage des D.________
1 rulings10 viewsDie am 14. Oktober 2009 der Post übergebene Beschwerde wurde nur dann fristgerecht eingereicht
1 rulings8 viewsDie am xxxx 2011 geborene Z.________ ist die Tochter von X.________
1 rulings1 viewsDie anderslautende Rechtsauffassung des BstGer verstosse gegen Völkerrecht (diverse Bestimmungen der UNO-Pakte I
1 rulings10 viewsDie anderslautende Rechtsauffassung des BstGer verstosse gegen Völkerrecht (diverse Bestimmungen des UNO-Paktes II
1 rulings13 viewsDie Anfechtung
1 rulings10 viewsDie Anfechtung einer Ermessensveranlagung verlangt zunächst eine qualifizierte Begründung. Der Einwand
1 rulings11 viewsDie Anfechtungsklage richtet sich gegen die Person
1 rulings9 viewsDie Angaben der Beschwerdeführenden reichen nicht aus
1 rulings9 viewsDie angefochtenen Entscheide des Handelsgerichts stellen daher insoweit keine kantonal letztinstanzlichen Entscheide dar
1 rulings7 viewsDie angefochtenen Verfügungen betreffen die gerichtliche Durchsetzung des Rechts auf Gegendarstellung (Art. 28g ff. ZGB)
1 rulings10 viewsDie angefochtene Verfügung stellt einen selbstständig eröffneten Zwischenentscheid dar. Zwischenentscheide sind gemäss Art. 93 Abs. 1 lit. a BGG anfechtbar
1 rulings11 viewsDie Angelegenheit wird an das Verwaltungsgericht zu neuem Entscheid im Kostenpunkt zurückgewiesen
1 rulings10 viewsDie Angelegenheit wird zu neuem Entscheid über die Kosten
1 rulings9 viewsDie Angelegenheit wird zur Neuregelung der Kosten-
1 rulings10 viewsDie Angelegenheit wird zur weiteren Behandlung der Beschwerde an das Obergericht des Kantons Bern überwiesen
1 rulings11 viewsDie Anklagekammer hat auf Gegenbemerkungen verzichtet
1 rulings11 viewsDie Anklagekammer hat entschieden
1 rulings10 viewsDie Anlage dient somit weiterhin als Pausen-
1 rulings13 viewsDie Anmeldung eines geänderten Stockwerkeigentümerreglements zur Anmerkung im Grundbuch erfordert entweder das von allen Stockwerkeigentümern unterzeichnete Reglement oder die Beilage eines beglaubigten Auszuges aus dem Protokoll über seine Annahme durch Beschluss der Stockwerkeigentümergemeinschaft (Art. 79 Abs. 5 der Verordnung betreffend das Grundbuch vom 22. Februar 1910
1 rulings7 viewsDie Anordnung einer mündlichen Parteiverhandlung vor Bundesgericht ist auch nicht gestützt auf Art. 29 Abs. 2 BV angezeigt
1 rulings10 viewsDie Ansicht der Vorinstanz
1 rulings11 viewsDie Antonie Deusser-Stiftung (Deusser-Stiftung) wurde am 23. Februar 1972 von Antonie Deusser errichtet
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