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Die Anmeldung eines geänderten Stockwerkeigentümerreglements zur Anmerkung im Grundbuch erfordert entweder das von allen Stockwerkeigentümern unterzeichnete Reglement oder die Beilage eines beglaubigten Auszuges aus dem Protokoll über seine Annahme durch Beschluss der Stockwerkeigentümergemeinschaft (Art. 79 Abs. 5 der Verordnung betreffend das Grundbuch vom 22. Februar 1910

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Mar 23, 11

Sachenrecht

5A 118/2011/Second Civil Law Division/Property Law/Aargau·DE·8 min·1
Dismissed