Skip to content

Voraussetzung für die Einleitung eines Verwaltungsstrafverfahrens wie für die Beschlagnahme ist zunächst ein hinreichender Tatverdacht. Dabei genügt ein durch tatsächliche Anhaltspunkte objektiv begründeter Anfangsverdacht gegenüber dem Inhaber der beschlagnahmten Gegenstände

1 rulings·0 President·1 views
Sep 1, 09

Strafprozess

1B 63/2009/First Public Law Division/Criminal Procedure·DE·11 min·1
Partial dismissal