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Tatsächlich sprechen sowohl die Bezeichnung der Empfehlungen bzw. Bemerkungen wie auch ihre Formulierung als Ratschläge gegen ihren zwingenden Charakter. Die Abschliessenden Bemerkungen sind Teil des Staatenberichtsverfahrens

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Nov 21, 11

Grundrecht

1C 549/2010/First Public Law Division/Fundamental Rights·DE·42 min·2
Leading caseBGEPartial dismissal