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Tatsächlich sprechen sowohl die Bezeichnung der Empfehlungen bzw. Bemerkungen wie auch ihre Formulierung als Ratschläge gegen ihren zwingenden Charakter. Die Abschliessenden Bemerkungen sind Teil des Staatenberichtsverfahrens

1 Entscheide·0 Präsident·2 Aufrufe
21. Nov. 11

Grundrecht

1C 549/2010/I. öffentlich-rechtliche Abteilung/Grundrecht·DE·42 min·2
LeitentscheidBGETeilweise Abweisung