Skip to content

S. 222). Auf diesem Modell beruht auch das Lugano-Übereinkommen. Die in Titel II enthaltenen Vorschriften über die "besonderen Zuständigkeiten" regeln die direkte Zuständigkeit nur für diese zwei Arten von Hauptsacheverfahren

1 rulings·0 President·2 views
Oct 31, 11

Familienrecht

5A 221/2011/Second Civil Law Division/Family Law/Lucerne·DE·37 min·1
Leading caseBGEGranted