Pflichten daraus deutlich ergeben. Der Eintrag im Grundbuch lautet "Fahrwegrecht lt. Plan". Die Beschwerdeführer erblicken eine Verletzung von Art. 738 Abs. 1 ZGB darin — Judges — Swissrulings
Pflichten daraus deutlich ergeben. Der Eintrag im Grundbuch lautet "Fahrwegrecht lt. Plan". Die Beschwerdeführer erblicken eine Verletzung von Art. 738 Abs. 1 ZGB darin