Skip to content

Pflichten daraus deutlich ergeben. Der Eintrag im Grundbuch lautet "Fahrwegrecht lt. Plan". Die Beschwerdeführer erblicken eine Verletzung von Art. 738 Abs. 1 ZGB darin

1 Entscheide·0 Präsident·8 Aufrufe
14. Dez. 11

Sachenrecht

5A 677/2011/II. zivilrechtliche Abteilung/Sachenrecht/Lucerne·DE·12 min·12
Teilweise Abweisung