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Ordnung halten. Der Bestimmung sind zur Verhinderung von missbräuchlichem Freiheitsentzug Grenzen zu setzen. Es ist ein Ausgleich zwischen der Durchsetzung von gesetzlichen Pflichten in einer demokratischen Gesellschaft

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Oct 13, 10

Grundrecht

1C 428/2009/First Public Law Division/Fundamental Rights/Zurich·DE·42 min·16
Leading caseBGEPartial dismissal