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Ordnung halten. Der Bestimmung sind zur Verhinderung von missbräuchlichem Freiheitsentzug Grenzen zu setzen. Es ist ein Ausgleich zwischen der Durchsetzung von gesetzlichen Pflichten in einer demokratischen Gesellschaft

1 Entscheide·0 Präsident·7 Aufrufe
13. Okt. 10

Grundrecht

1C 428/2009/I. öffentlich-rechtliche Abteilung/Grundrecht/Zurich·DE·42 min·16
LeitentscheidBGETeilweise Abweisung