Niederlassung der Ausländer [ANAG]) zu diesem Widerrufsgrund entwickelte Praxis gilt im Wesentlichen auch für Art. 62 lit. a AuG. Namentlich muss die falsche Angabe oder das Verschweigen wesentlicher Tatsachen in der Absicht erfolgt sein
2C 838/2012/Second Public Law Division/Citizenship and Immigration Law/Zurich·DE·13 min·1
Partial dismissal
Niederlassung der Ausländer [ANAG]) zu diesem Widerrufsgrund entwickelte Praxis gilt im Wesentlichen auch für Art. 62 lit. a AuG. Namentlich muss die falsche Angabe oder das Verschweigen wesentlicher Tatsachen in der Absicht erfolgt sein — Judges — Swissrulings