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Nach der neueren Rechtsprechung des Bundesgerichts gelten die obligationenrechtlichen Regeln der Vertragsauslegung grundsätzlich auch für Erbverträge. Massgebend ist der übereinstimmende wirkliche Wille der Parteien (Tatfrage). Bleibt eine tatsächliche Willensübereinstimmung unbewiesen

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May 29, 12

Erbrecht

5A 473/2011/Second Civil Law Division/Inheritance Law/AppenzellInnerrhoden·DE·41 min·16
Leading caseBGEPartial dismissal