N. 51 f. zu Art. 712r ZGB). Das Erfordernis der vorgängigen Ablehnung der Abberufung durch die Stockwerkeigentümerversammlung unter Missachtung wichtiger Gründe (s. oben — Judges — Swissrulings
N. 51 f. zu Art. 712r ZGB). Das Erfordernis der vorgängigen Ablehnung der Abberufung durch die Stockwerkeigentümerversammlung unter Missachtung wichtiger Gründe (s. oben