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N. 51 f. zu Art. 712r ZGB). Das Erfordernis der vorgängigen Ablehnung der Abberufung durch die Stockwerkeigentümerversammlung unter Missachtung wichtiger Gründe (s. oben

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9. Nov. 09

Sachenrecht

5A 616/2009/II. zivilrechtliche Abteilung/Sachenrecht·DE·19 min·14
Teilweise Abweisung