Mit Schreiben vom 8. Januar 2010 gewährte das Bundesgericht den Gesuchstellern die Möglichkeit der Akteneinsicht. Ein Schriftenwechsel wurde nicht angeordnet — Judges — Swissrulings
Mit Schreiben vom 8. Januar 2010 gewährte das Bundesgericht den Gesuchstellern die Möglichkeit der Akteneinsicht. Ein Schriftenwechsel wurde nicht angeordnet