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Mit Schreiben vom 8. Januar 2010 gewährte das Bundesgericht den Gesuchstellern die Möglichkeit der Akteneinsicht. Ein Schriftenwechsel wurde nicht angeordnet

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1. Feb. 10

Politische Rechte

1F 24/2009/I. öffentlich-rechtliche Abteilung/Politische Rechte·DE·4 min·2
Abweisung