Mit Schlussverfügung vom 16. Mai 2011 ordnete die Staatsanwaltschaft I des Kantons Zürich (im Folgenden: Staatsanwaltschaft) die Herausgabe von Bankunterlagen an die ersuchende Behörde an — Judges — Swissrulings
Mit Schlussverfügung vom 16. Mai 2011 ordnete die Staatsanwaltschaft I des Kantons Zürich (im Folgenden: Staatsanwaltschaft) die Herausgabe von Bankunterlagen an die ersuchende Behörde an