Skip to content

Mit Präsidialverfügung vom 12. Mai 2010 wurde der Beschwerde superprovisorisch im Sinne der Erwägungen sowohl die aufschiebende Wirkung gewährt als auch das bundesgerichtliche Verfahren bis auf Weiteres sistiert

1 Entscheide·0 Präsident·2 Aufrufe
12. Juli 10

Schuldbetreibungs- und Konkursrecht

5A 360/2010/II. zivilrechtliche Abteilung/Schuldbetreibungs- und Konkursrecht·DE·24 min·1
LeitentscheidBGETeilweise Abweisung