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Mit Entscheid vom 9. August 2012 wies der Appellationsgerichtspräsident die Beschwerde ab. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens mit Einschluss einer Urteilsgebühr von Fr. 500.-- auferlegte er den Beschwerdeführern unter solidarischer Haftung

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Nov 12, 12

Strafprozess

1B 549/2012/First Public Law Division/Criminal Procedure/BaselStadt·DE·10 min·18
Granted