Im Einspracheverfahren wurde das Hinterziehungsverfahren bis zum rechtskräftigen Abschluss des Nachsteuerverfahrens sistiert. Die festgesetzten Nachsteuern (inklusive Zinsen) wurden in den Einspracheentscheiden vom 27. April 2007 sowie in den Rekurs- bzw. Beschwerdeentscheiden des Verwaltungsgerichts des Kantons Zürich vom 24. Oktober 2007 bestätigt