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Im Einspracheverfahren wurde das Hinterziehungsverfahren bis zum rechtskräftigen Abschluss des Nachsteuerverfahrens sistiert. Die festgesetzten Nachsteuern (inklusive Zinsen) wurden in den Einspracheentscheiden vom 27. April 2007 sowie in den Rekurs- bzw. Beschwerdeentscheiden des Verwaltungsgerichts des Kantons Zürich vom 24. Oktober 2007 bestätigt

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10. Juni 08

Öffentliche Finanzen & Abgaberecht

2C 21/2008/II. öffentlich-rechtliche Abteilung/Öffentliche Finanzen & Abgaberecht·DE·13 min·14
Teilweise Gutheissung