Entwässerungsreglement (KER) heissen. Es sieht in § 24 eine Anschlussgebühr vor. Diese soll nicht mehr nach Massgabe des durch die kantonale Gebäudeschätzung festgelegten Neubauwertes — Judges — Swissrulings
Entwässerungsreglement (KER) heissen. Es sieht in § 24 eine Anschlussgebühr vor. Diese soll nicht mehr nach Massgabe des durch die kantonale Gebäudeschätzung festgelegten Neubauwertes