Skip to content

Durch Beschluss der Versammlung der Stockwerkeigentümer kann der Verwalter unter Vorbehalt allfälliger Entschädigungsansprüche jederzeit abberufen werden (Art. 712r Abs. 1 ZGB). Lehnt die Versammlung der Stockwerkeigentümer die Abberufung des Verwalters unter Missachtung wichtiger Gründe ab

1 rulings·0 President·1 views
Nov 9, 09

Sachenrecht

5A 616/2009/Second Civil Law Division/Property Law·DE·19 min·1
Partial dismissal