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Die Beschwerde ist somit abzuweisen. Bei diesem Ausgang des Verfahrens würden die Beschwerdeführer an sich kostenpflichtig (Art. 66 Abs. 1 BGG). Sie haben indessen ein Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege gestellt

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May 8, 12

Strafprozess

1B 168/2012/First Public Law Division/Criminal Procedure/Aargau·DE·5 min·17
Granted