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Der Präsident der I. öffentlich-rechtlichen Abteilung hat der Beschwerde mit Verfügung vom 11. September 2008 die aufschiebende Wirkung zuerkannt

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11. Feb. 09

Raumplanung und öffentliches Baurecht

1C 356/2008/I. öffentlich-rechtliche Abteilung/Raumplanung und öffentliches Baurecht/Graubuenden·DE·12 min·1
Teilweise Abweisung