Dem Ausgang des Verfahrens entsprechend sind die bundesgerichtlichen Kosten den Gesuchstellern aufzuerlegen (Art. 66 Abs. 1 BGG) — Judges — Swissrulings
Dem Ausgang des Verfahrens entsprechend sind die bundesgerichtlichen Kosten den Gesuchstellern aufzuerlegen (Art. 66 Abs. 1 BGG)