Skip to content

Dem Ausgang des Verfahrens entsprechend sind die bundesgerichtlichen Kosten den Gesuchstellern aufzuerlegen (Art. 66 Abs. 1 BGG)

1 Entscheide·0 Präsident·2 Aufrufe
27. März 13

Strafprozess

1F 12/2013/I. öffentlich-rechtliche Abteilung/Strafprozess·DE·2 min·2
Nichteintreten