D.________ zur Beschwerde gegen die Schlussverfügung der Bundesanwaltschaft legitimiert seien. Eventualiter sei der Entscheid des Bundesstrafgerichts aufzuheben — Judges — Swissrulings
D.________ zur Beschwerde gegen die Schlussverfügung der Bundesanwaltschaft legitimiert seien. Eventualiter sei der Entscheid des Bundesstrafgerichts aufzuheben