Art. 9 BV) sowie gegen das Rechtsgleichheitsprinzip (Art. 8 BV). In diesem Zusammenhang werfen sie dem Verwaltungsgericht auch eine Verletzung der Begründungspflicht — Judges — Swissrulings
Art. 9 BV) sowie gegen das Rechtsgleichheitsprinzip (Art. 8 BV). In diesem Zusammenhang werfen sie dem Verwaltungsgericht auch eine Verletzung der Begründungspflicht