Art. 56 Abs. 3 StGB sowie als Voraussetzung für die Verwahrung in aller Regel ein ärztliches bzw. psychiatrisches Gutachten erforderlich sei (STEFAN TRECHSEL — Judges — Swissrulings
Art. 56 Abs. 3 StGB sowie als Voraussetzung für die Verwahrung in aller Regel ein ärztliches bzw. psychiatrisches Gutachten erforderlich sei (STEFAN TRECHSEL