Bundesgericht
Tribunal fédéral
Tribunale federale
Tribunal federal
6B_239/2026
Verfügung vom 19. Mai 2026
I. strafrechtliche Abteilung
Besetzung
Bundesrichter von Felten, als präsidierendes Mitglied,
Gerichtsschreiberin Arquint Hill.
Verfahrensbeteiligte
Oberstaatsanwaltschaft des Kantons Zürich, Güterstrasse 33, Postfach, 8010 Zürich,
Beschwerdeführerin,
gegen
A.________,
Beschwerdegegner.
Gegenstand
Betrug (Covid-19-Kredite); Rückzug,
Beschwerde gegen das Urteil des Obergerichts des Kantons Zürich, I. Strafkammer, vom 27. Januar 2026 (SB250275-O/U/bs).
Das präsidierende Mitglied zieht in Erwägung:
1.
Die Beschwerde vom 10. April 2026 gegen das Urteil des Obergerichts des Kantons Zürich vom 27. Januar 2026 wurde mit Eingabe vom 12. Mai 2026 zurückgezogen. Das Verfahren ist infolge Beschwerderückzugs abzuschreiben.
2.
Es sind keine Kosten zu erheben.
Demnach verfügt das präsidierende Mitglied :
1.
Das Verfahren wird infolge Rückzugs der Beschwerde abgeschrieben.
2.
Es werden keine Gerichtskosten erhoben.
3.
Diese Verfügung wird den Parteien und dem Obergericht des Kantons Zürich, I. Strafkammer, schriftlich mitgeteilt.
Lausanne, 19. Mai 2026
Im Namen der I. strafrechtlichen Abteilung
des Schweizerischen Bundesgerichts
Das präsidierende Mitglied: von Felten
Die Gerichtsschreiberin: Arquint Hill