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Richter

26,476 richter

Feldgehölze keine Entschädigungen bezahlt
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Feldstrasse 42
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Felsräumungsarbeiten
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Fensterbeschlägen Handel treiben. Dazu gehörten unter anderen die in Dänemark domizilierte Muttergesellschaft X.________ A/S (im Folgenden X.________ DK)
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Fenstergriffen spezialisiert ist
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Féraud Christen
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Féraud Gadoni
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Féraud Schoder
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F.________ erhoben Beschwerde beim Verwaltungsgericht
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F.________ erhoben dagegen Beschwerde beim Verwaltungsgericht des Kantons St. Gallen
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F.________ erhoben ebenfalls Rekurs
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Ferienhäusern überbaut wurden. Eigentümer sind unter anderem
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Ferienrecht einzuräumen
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Ferkel oder Jager (bis 30 kg)
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Ferner beantragen die Beschwerdeführer die vollumfängliche Klageabweisung
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Ferner machten die Beschwerdeführer geltend
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Ferner - so betont die Vorinstanz weiter - könnten die Beschwerdeführer aus ihrem Hinweis auf einen Entscheid der Bausektion Zürich aus dem Jahr 2003
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Ferner stossen sich die Beschwerdeführer daran
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Ferner verlangen sie mit Bezug auf die gegen die Beklagten 1
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Ferner wurde der als massgeblich betrachtete gewässerschutzrechtliche Grenzwert bei einer ausgeglichenen Nährstoffbilanz neu auf 1.64 DGVE/ha festgelegt
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Fernhaltung (§ 33 PolG) sowie den polizeilichen Gewahrsam (§ 25 PolG). Ferner treten strafprozessuale Massnahmen wie die vorläufige Festnahme nach Art. 217 der eidgenössischen Strafprozessordnung (AS 2010 1881) hinzu. Das im vorliegenden Verfahren umstrittene Konkordat ist vor diesem weitern Hintergrund zu betrachten
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Fernsehen auf Zulassung als Veranstalter bestehe (Burkert
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Fernsehen erfolgen kann
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Fernsehen sowie anderer Formen der öffentlichen fernmeldetechnischen Verbreitung von Darbietungen
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Fernsehgesellschaft (SRG) auf der bestehenden Rundfunk-Basisstation sowie die Installation neuer Antennen für die Versorgung mit digitalem Fernsehen der SRG. Das Vorhaben sah zudem den Ersatz der bestehenden Kabine auf der Parzelle Nr. 745 ausserhalb der Bauzone vor. Das Gesuch wurde mit dem Grundversorgungsauftrag der SRG begründet. Der Standort Fieschertal sei für die Versorgung der umliegenden Gemeindegebiete mit "Digital Video Broadcasting Terrestrial" (DVB-T) notwendig. Das Baugesuch wurde im kantonalen Amtsblatt vom 27. April 2007 ausgeschrieben. Dagegen erhoben A.________
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Fernsehgesellschaft (SRG SSR idée suisse) auf der bestehenden Rundfunk-Basisstation sowie die Installation neuer Antennen für die Versorgung mit digitalem Fernsehen der SRG. Das Vorhaben sah zudem den Ersatz der bestehenden Kabine auf der Parzelle Nr. 745 ausserhalb der Bauzone vor. Das Gesuch wurde mit dem Grundversorgungsauftrag der SRG SSR idée suisse begründet. Der Standort Fieschertal sei für die Versorgung der umliegenden Gemeindegebiete mit "Digital Video Broadcasting Terrestrial" (DVB-T) notwendig. Das Baugesuch wurde im kantonalen Amtsblatt vom 27. April 2007 ausgeschrieben. Dagegen erhoben A.________
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Fernsehgesellschaft SRG SSR idée suisse sowie die Union des Associations Européennes de Football (UEFA) am 7. April 2011 Beschwerde an das Bundesverwaltungsgericht mit dem Antrag
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Fernunterricht zum andern (E. 3.3) überhaupt im sachlichen Schutzbereich von Art. 15 KV ZH?
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Fertigungs- und/oder Forschungseinrichtungen in der Schweiz zu verfügen;
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Festanlässe
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Festgelder usw. anlegen. Bei den am 6. Mai 1998 von der Hirzel-Stiftung für knapp Fr. 2 Mio. gekauften Revexus-Titeln handelt es sich um ein strukturiertes Produkt
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Festigung des Goodwills
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Festlegung der empfindlichen Tageszeiten bestehen. Das rechtsvergleichende Vorgehen des Verwaltungsgerichts scheint dennoch nachvollziehbar. Das Verwaltungsgericht hat nicht festgestellt
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Festschrift für Eugen Bucher zum 80. Geburtstag
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Festschrift für Franz Kellerhals
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Festschrift für Jean-François Poudret
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Festschrift Schnyder
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Festsetzung der kantonalen Nutzungszone für Abfallanlagen Stockeri; Beschwerdebefugnis
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Festsetzung Strassenprojekt
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Feststellung der Nichtigkeit der Arrestbefehle in Frage
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Feststellung des für die Beurteilung der Urteilsfähigkeit massgebenden Sachverhalts (Art. 97 Abs. 1 BGG)
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Feststellung des für die Beurteilung der Urteilsfähigkeit massgebenden Sachverhalts nicht beanstandet werden. Das Obergericht hat die abgenommenen Beweise entgegen der Darstellung der Beschwerdeführer (S. 19 ff. Rz. 39-41) nicht einseitig gewürdigt
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Feststellungen
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Feststellungsverfügung bez. landwirtschaftliches Gewerbe;
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Festzuhalten ist somit
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Feuerwehr
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Feuerwehr) sowie für Lastwagen (Umzüge usw.) ausschliesslich über die Schlossbergstrasse
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FF 1991 467; cf. également Yves Donzallaz
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FF 1992 I 403 ch. 4.3.2 ad art. 335d)
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FF 1993 I 1219 ch. 31 ad art. 7). Bien que l'art. 4 LEg ne se réfère qu'à des cas d'abus d'autorité
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