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Feststellung des für die Beurteilung der Urteilsfähigkeit massgebenden Sachverhalts nicht beanstandet werden. Das Obergericht hat die abgenommenen Beweise entgegen der Darstellung der Beschwerdeführer (S. 19 ff. Rz. 39-41) nicht einseitig gewürdigt

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25. März 09

Erbrecht

5A 12/2009/II. zivilrechtliche Abteilung/Erbrecht/Solothurn·DE·26 min·1
Teilweise Abweisung