Skip to content

Wollen der Beteiligten grundsätzlich gebunden ist. Massgebend ist dabei der Zeitpunkt des Vertragsabschlusses. Nachträgliches Parteiverhalten ist bei der Auslegung nach dem Vertrauensprinzip nicht von Bedeutung; es kann höchstens - im Rahmen der Beweiswürdigung - auf einen tatsächlichen Willen der Parteien schliessen lassen (BGE 132 III 626 E. 3.1 S. 632 mit Hinweisen)

1 Entscheide·0 Präsident·15 Aufrufe
8. Mai 12

Vertragsrecht

4A 500/2011/I. zivilrechtliche Abteilung/Vertragsrecht/Zurich·DE·15 min·10
Teilweise Gutheissung