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In der Zwischenzeit hatte C. X.________ im Jahre 1993 seinen hälftigen Miteigentumsanteil an der Baurechtsliegenschaft an seine beiden Kinder A. X.________ (Beschwerdeführerin 1)

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8. Mai 12

Vertragsrecht

4A 500/2011/I. zivilrechtliche Abteilung/Vertragsrecht/Zurich·DE·15 min·10
Teilweise Gutheissung