Skip to content

Die wesentlichen Änderungen i.S.v. Art. 8 Abs. 3 LSV sind nach zwei Richtungen abzugrenzen: Auf der einen Seite ist eine Änderung unter Lärmschutz-Gesichtspunkten dann nicht wesentlich

1 Entscheide·0 Präsident·2 Aufrufe
31. Jan. 11

Ökologisches Gleichgewicht

1C 278/2010/I. öffentlich-rechtliche Abteilung/Ökologisches Gleichgewicht/Lucerne·DE·32 min·1
Teilweise Gutheissung