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Die Übergangsfrist gemäss Art. 130 Abs. 3 BGG für den Erlass der entsprechenden Ausführungsbestimmungen ist am 1. Januar 2009 abgelaufen. Der angefochtene Entscheid wurde am 14. Januar 2009

1 Entscheide·0 Präsident·11 Aufrufe
29. Juni 09

Politische Rechte

1C 82/2009/I. öffentlich-rechtliche Abteilung/Politische Rechte·DE·9 min·15
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