Bundesgericht
Tribunal fédéral
Tribunale federale
Tribunal federal
9C_574/2025
Urteil vom 23. Februar 2026
III. öffentlich-rechtliche Abteilung
Besetzung
Bundesrichterin Moser-Szeless, Präsidentin,
Gerichtsschreiber Williner.
Verfahrensbeteiligte
A.________,
Beschwerdeführer,
gegen
Assura-Basis SA,
Avenue Charles-Ferdinand Ramuz 70, 1009 Pully,
Beschwerdegegnerin.
Gegenstand
Krankenversicherung,
Beschwerde gegen das Urteil
des Kantonsgerichts Basel-Landschaft
vom 20. August 2025 (730 25 172).
Nach Einsicht
in die Beschwerde vom 9. Oktober 2025 (Poststempel) gegen das Urteil des Kantonsgerichts Basel-Landschaft, Abteilung Sozialversicherungsrecht, vom 20. August 2025,
in die dem Bundesgericht als "nicht abgeholt" retournierte Verfügung vom 21. Oktober 2025, mit welcher A.________ zur Bezahlung eines Kostenvorschusses von Fr. 500.- bis am 5. November 2025 aufgefordert wurde,
in die Mitteilung vom 3. November 2025, mit welcher A.________ die Verfügung vom 21. Oktober 2025 nochmals mit A-Post zugestellt wurde,
in die Eingabe von A.________ vom 5. November 2025 (Poststempel),
in die Verfügung vom 12. November 2025, mit welcher A.________ zur Bezahlung eines Kostenvorschusses innert einer Nachfrist bis zum 24. November 2025 verpflichtet wurde, ansonsten auf das Rechtsmittel nicht eingetreten werde,
in Erwägung,
dass der Beschwerdeführer den Vorschuss auch innerhalb der Nachfrist nicht geleistet hat,
dass deshalb gestützt auf Art. 62 Abs. 3 BGG im vereinfachten Verfahren nach Art. 108 Abs. 1 lit. a BGG auf die Beschwerde nicht einzutreten ist und der Beschwerdeführer nach Art. 66 Abs. 1 und 3 BGG kostenpflichtig wird,
erkennt die Präsidentin:
1.
Auf die Beschwerde wird nicht eingetreten.
2.
Die Gerichtskosten von Fr. 300.- werden dem Beschwerdeführer auferlegt.
3.
Dieses Urteil wird den Parteien, dem Kantonsgericht Basel-Landschaft, Abteilung Sozialversicherungsrecht, und dem Bundesamt für Gesundheit schriftlich mitgeteilt.
Luzern, 23. Februar 2026
Im Namen der III. öffentlich-rechtlichen Abteilung
des Schweizerischen Bundesgerichts
Die Präsidentin: Moser-Szeless
Der Gerichtsschreiber: Williner