Rechtsprechung Luzern
Instanz: Obergericht Abteilung: I. Kammer Rechtsgebiet: Zivilprozessrecht Entscheiddatum: 19.04.1994 Fallnummer: OG 1994 24 LGVE: 1994 I Nr. 24 Leitsatz: § 348 ZPO. Ist streitig, ob ein Eingriff ins Grundeigentum als verbotene Eigenmacht oder als zulässiger Unterhalt einer Dienstbarkeitsvorrichtung zu qualifizieren ist, liegt kein klares Recht gemäss § 348 ZPO vor.
Rechtskraft: Diese Entscheidung ist rechtskräftig. Entscheid: