Kanton Glarus
Obergericht
Verfügung vom 11. März 2021
Verfahren OG.2021.00002
A.______
Beschuldigter
vertreten durch Rechtsanwalt B.______
betreffend
Entlassung aus der Sicherheitshaft; Anordnung eines Hausarrestes
Erwägungen
1.
Im Nachgang zum Entscheid des Bundesgerichts vom 2. März 2021 (1B_45/2021) ist der Beschuldigte A.______ (ev. auch AA.______) aus der Sicherheitshaft zu entlassen.
2.
Rücksichtlich der auf den 16. April 2021 angesetzten Berufungsverhandlung vor Obergericht ist in Anwendung von Art. 237 Abs. 2 lit. c StPO ein Hausarrest anzuordnen, wie dies ebenso vom Bundesgericht im vorerwähnten Entscheid explizit gesehen wird (a.a.O., S. 11 E. 3.7) und wobei das Bundesgericht den dringenden Tatverdacht sowie eine Fluchtgefahr ausdrücklich bejaht hat (a.a.O., S. 10 E. 3.6).
In diesem Sinne ist vorzusehen, dass sich der Beschuldigte bis zur Berufungsverhandlung am 16. April 2021 ununterbrochen an der Wohnadresse seiner Eltern […] an der […]-strasse in […] aufhalten muss.
Die Polizei ist zu ersuchen, die Einhaltung des Hausarrestes zu kontrollieren, wobei im Falle eines Verstosses gegen den Hausarrest das Obergericht zu prüfen haben wird, ob A.______ wieder in Sicherheitshaft zu versetzen ist.
3.
Die Regelung der Kosten- und Entschädigungsfolgen hat im Endentscheid zu erfolgen (Art. 421 Abs. 1 StPO). Die Gerichtsgebühr für das vorliegende Verfahren ist zuhanden des Endentscheids in Beachtung der Bemessungskriterien von Art. 6 und gestützt auf Art. 8 der Zivil- und Strafprozesskostenverordnung (GS III A/5) auf CHF 500.– festzusetzen.
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Entscheid
1.
Der Beschuldigte A.______ (ev. auch AA.______) wird am 11. März 2021 aus der Sicherheitshaft entlassen.
2.
Es wird ein Hausarrest angeordnet. Der Beschuldigte A.______ wird verpflichtet, sich bis zur Berufungsverhandlung vor Obergericht am 16. April 2021 in der Wohnung seiner Eltern an der […]-strasse in […] aufzuhalten. Die Einhaltung dieser Massnahme wird durch die Polizei überprüft. Ein Verstoss gegen diese Auflage kann die Anordnung von Sicherheitshaft zur Folge haben.
Übersetzung auf Albanisch: […]
3.
Die Kantonspolizei St. Gallen wird ersucht, im Rahmen ihrer dienstlichen Möglichkeiten zu kontrollieren, ob A.______ den Hausarrest an der […]-strasse in […] einhält. Stellt die Polizei einen Verstoss von A.______ gegen den Hausarrest fest, wird sie ersucht, dem Obergericht des Kantons Glarus umgehend Bescheid zu geben.
4.
Die Gerichtsgebühr für das vorliegende Verfahren wird zuhanden des Endentscheids auf CHF 500.- festgelegt. Die Regelung der Kostenauflage und einer allfälligen Entschädigung wird dem Endentscheid vorbehalten.
5.
Schriftliche Mitteilung an: