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Giudici

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Verfassungsrechtliche Kritik an der Unternehmenssteuerreform II
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Verfassungsrecht sowie der EMRK behaupten
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Verfassungsrechtsverletzungen geltend. Die Feststellung des Sachverhalts kann nur gerügt werden
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Verfassungsrügen erhoben würden. Appellatorisch
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Verfassungsverletzungen aufzuzählen
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Verfügbarkeit von Natrium-Pentobarbital
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Verfügung (Art. 227 ff. ZGB) eine wirksame Kontrolle
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Verfügung der notwendigen Auflagen
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Verfügung des Bezirksgerichts Zürich vom 11. Mai 2009 wurde die Ehe einvernehmlich geschieden
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Verfügungen als die im vorliegenden Verfahren allein anfechtbare Verfügung des Appellationsgerichts vom 12. März 2013 richtet
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Verfügungen" aufzuheben
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Verfügungen" verlangt wird. Diese sind durch das Urteil des Verwaltungsgerichts ersetzt worden (Devolutiveffekt)
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Verfügungsadressatin auch X.________
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Verfügungsbeschränkungen
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Verfügungssperren (gemäss Art. 98
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Verfügungssperren gerade verweigert wird. Dies betont auch die Beschwerdegegnerin. Insoweit sind die vorinstanzlichen Sachverhaltsfeststellungen zu berichtigen. Es steht fest
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Verfügung über das Gesamtgut während bestehender Ehe eine gewisse Schwerfälligkeit in sich (vgl. AEBI-MÜLLER
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Vergehen unterstreicht
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Vergehen". Zusätzlich berufen sich die Beschwerdeführer auf Art. 239 StGB
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Vergleiche
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Vergleichsgemäss leistet der Kanton Nidwalden den Beschwerde-führern für das bundesgerichtliche Verfahren eine Parteientschädigung von pauschal Fr. 2'700.-- (inkl. Auslagen
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Vergleichsvertrag
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Vergleich Szenarien B mit G
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Vergütung des Willensvollstreckers
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Verhalten zum Ausdruck zu bringen oder auch nur den Anschein zu erwecken
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Verhältnismässigkeitsprinzips (Art. 5 BV) rügen
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Verhältnismässigkeitsprinzips im Schutzbereich von Art. 34 Abs. 2 BV (i.V.m. Art. 36 Abs. 1
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Verhältnismässigkeitsprüfung dieselbe bleibt
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Verhältnismässigkeit von Lärmschutzmassnahmen
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Verhältnismässigkeit zulässig sind. Ob eine gestützt auf Art. 3 Abs. 4 SVG angeordnete Verkehrsmassnahme im öffentlichen Interesse liegt
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Verhältnismässigkeit zulässig sind (Urteile 1C_558/2008 vom 28. Juli 2009 E. 2.2; 2A.70/2007 vom 9. November 2007 E. 3.1; 2A.23/2006 vom 23. Mai 2006 E. 3.1; je mit Hinweisen)
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Verhältnisse assimiliert". Ergänzend wird auf die zutreffenden
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Verhältnissen in seiner Heimat vertraut. Die Rückkehr nach Albanien kann ihm allenfalls auch wieder Kontakte mit seinem leiblichen Vater ermöglichen. Zwar behaupten die Beschwerdeführer
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Verhandlungsführerin gewesen. Sie habe sich nicht darauf festlegen können
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Verheiratung. Ebenso erscheine der grosse Altersunterschied zwischen den Ehegatten als aussergewöhnlich. Die polizeiliche Befragung der Beschwerdeführer zeige zudem eine mangelnde Kenntnis der Lebensumstände sowie der Verwandtschaft
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Verhinderung von Inländerdiskriminierung (08.494)
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Verhütungsmassnahmen ein. Insgesamt wurden Forderungen im Betrag von Fr. 181'980.35 (Fr. 79'969.85 für Wildschaden
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Verjährung
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Verkabelung sich stark angenähert hätten; in gewissen Fällen - wie auch im Fall Riniken - könne die Verkabelung sogar günstiger kommen als eine Freileitung. Die erheblichen Vorteile einer Kabelleitung würden zwar erwähnt
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Verkauf der Liegenschaft in St. Moritz als auch bei den anschliessenden Transaktionen als "Strohmänner" benutzt habe. Dieser Verdacht dränge sich umso mehr auf
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Verkäufer von der Abwicklung des Aktienkaufvertrages profitieren sollten. Die Höhe des Kaufpreises wurde offensichtlich mit Blick auf die Berechnungsweise des Baurechtszinses vereinbart. Diese
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Verkaufsanlagen
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Verkaufsladen beherbergen. An der Zollikerstrasse sollen 18 Wohnungen entstehen
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Verkaufsräumen für Neuwagen
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Verkaufs von Immobilien
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Verkehrsanordnung: Einhaltung der Frist zur Bezahlung des Kostenvorschusses
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Verkehrsanordnung; Fahrverbot für Lastenzüge mit mehr als 12 m Länge
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Verkehrsbehinderungen
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Verkehrsbelastung. Das Interesse an der Verkehrssicherheit
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Verkehrsberuhigung unzureichend seien
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