Tochtergesellschaften verschiedener Mitgliedstaaten (sog. Mutter-Tochter-Richtlinie; ABl. L 225 vom 20. August 1990 S. 6) an. Entgegen der Ansicht der Beschwerdeführerinnen (vgl. Beschwerdeschrift Ziff. 48 ff.) bleibt aber das Verfahren der Steuerbefreiung im Sinne von Art. 15 ZBstA grundsätzlich Sache der Vertragsstaaten; damit verbleibt auch das Rückerstattungsverfahren grundsätzlich zulässig (vgl. Alberto Lissi
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