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Giudici

26,476 giudici

Schliesslich ist streitig
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Schliesslich ist zu beachten
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Schliesslich ist zu berücksichtigen
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Schliesslich liege auch eine Verletzung der "wohlfeilen Erledigung des Verfahrens" gemäss Art. 18 Abs. 1 der Verfassung des Kantons Zürich vom 27. Februar 2005 (KV/ZH) vor
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Schliesslich mangelt es dem Projekt nach Meinung der Beschwerdeführer an der Verhältnismässigkeit. In erster Linie gehe es um den Komfort
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Schliesslich nimmt die Vorinstanz in ihrer Urteilsbegründung zwar ergänzend auf den vom Landrat des Kantons Basel-Landschaft am 26. März 2009 beschlossenen Kantonalen Richtplan Bezug
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Schliesslich ordnete das Bundesgericht an
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Schliesslich prüfte das Bundesverwaltungsgericht noch die Möglichkeit einer Erdverlegung der geplanten Leitung im Bereich der Überdeckung Rüteli. Die Verkabelung würde zwar zu einer optischen Schonung der Landschaft - einem kantonalen Schutzgebiet überregionaler Bedeutung - beitragen
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Schliesslich richten sich die Beschwerdeführer gegen die obergerichtlichen Ausführungen betreffend die Frage
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Schliesslich rügen die Beklagten die Verlegung der Gerichts-
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Schliesslich rügen die Beschwerdeführer die willkürliche Anwendung von § 357 Abs. 1 Satz 1 des Zürcher Planungs-
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Schliesslich rügen die Beschwerdeführer eine Verletzung der bundesrechtlichen Regeln zur Substanziierungslast
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Schliesslich rügen die Beschwerdeführer eine Verletzung der Eigentumsgarantie
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Schliesslich rügen die Beschwerdeführer eine Verletzung des rechtlichen Gehörs
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Schliesslich rügen die Beschwerdeführer eine Verletzung des Vertrauensgrundsatzes: Die Neuzuteilung sei eine Änderung einer Dauerverfügung
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Schliesslich rügen die Beschwerdeführer eine Verletzung von Art. 6 EMRK. Der Zugang zum Gericht sei nicht gewährleistet
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Schliesslich rügen die Beschwerdeführerinnen auch den Kostenentscheid des Verwaltungsgerichts als willkürlich. Dieser stützt sich auf § 13 VRG
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Schliesslich rügen die Beschwerdeführerinnen in formeller Hinsicht
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Schliesslich rügen die Enteigner eine Verletzung des Anspruchs auf den verfassungsmässigen Richter (Art. 30 Abs. 1 BV) durch die Doppelrolle von Prof. Scognamiglio. Dieser habe in zentraler Funktion am Entscheid der Schätzungskommission vom 1. März 2010 mitgewirkt
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Schliesslich rügen sie eine Verletzung der Rechtsgleichheit (Art. 8 Abs. 1 BV)
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Schliesslich sieht die Vorinstanz in Art. 13 BGFA
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Schliesslich sind die Beschwerdeführer der Auffassung
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Schliesslich spricht die Tatsache
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Schliesslich stellte der Regierungsrat den Sachverhalt nicht unvollständig fest
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Schliesslich teilt das Obergericht des Kantons Luzern mit Schreiben vom 27. März 2009 dem Bundesgericht unter Hinweis auf ein Schreiben des Anwalts von E X.________ vom 25. März 2009 mit
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Schliesslich verfängt auch das Argument nicht
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Schliesslich verlangen die Beschwerdeführer
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Schliesslich verlangen die Beschwerdeführer die Aufhebung von Art. 10 Konkordat
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Schliesslich verweisen die Beschwerdeführer auf ein Foto vom Hochwasser 1999. Dieses zeige
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Schliesslich wenden die Beschwerdeführer ein
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Schliesslich wirft die Beschwerdeführerin 1 dem Einzelschiedsrichter vor
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Schliesslich würden auch die Dokumente aus den Jahren 1982/1983 mit keinem Wort auf irgendeine verbindliche Zusicherung oder Nebenvereinbarung aus den Jahren 1975/1976 Bezug nehmen. Auch die Anmerkung vom 10. September 1983 (auf dem Verkehrsplan 1975) sowie der Protokollauszug vom 29. November 1982 halte lediglich den Status quo fest
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Schliesslich zeigen die Beschwerdeführer verschiedene Grenz-
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Schloss Bad Zurzach
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Schlossinventar
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Schloss Zurzach
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Schlüocht
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Schlussbericht vom 23. September 2009
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Schlüsse über die Wirtschaftlichkeit ziehen. Der Grund dafür soll in der fehlenden Aufbereitung
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Schlussfolgerungen der kommunalen Behörden sowie der Baurekurskommission unkritisch angeschlossen
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Schlussfolgerung ist nicht offensichtlich unrichtig
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Schlussverfügung vom 19. August 2009 bewilligte die BA das Rechtshilfeersuchen
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Schmidiger
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Schmuckgeschäfte in Samnaun gleiche Verdachtsmomente vorlagen wie gegen die Beschwerdeführer. Vor allem aber bestehen keine Hinweise dafür
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Schmuckgeschäfte in Samnaun hätten die gleichen Verdachtsgründe vorgelegen wie gegen die Beschwerdeführer
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Schmuckhandel beträfen
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Schmuck ins schweizerische Zollgebiet geleistet
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Schnee-
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Bundesrichter Schneider Präsident
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Schneider Willisegger
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