Giudici
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Schliesslich ist streitig
1 sentenze12 visualizzazioniSchliesslich ist zu beachten
1 sentenze14 visualizzazioniSchliesslich ist zu berücksichtigen
1 sentenze10 visualizzazioniSchliesslich liege auch eine Verletzung der "wohlfeilen Erledigung des Verfahrens" gemäss Art. 18 Abs. 1 der Verfassung des Kantons Zürich vom 27. Februar 2005 (KV/ZH) vor
1 sentenzeSchliesslich mangelt es dem Projekt nach Meinung der Beschwerdeführer an der Verhältnismässigkeit. In erster Linie gehe es um den Komfort
1 sentenze11 visualizzazioniSchliesslich nimmt die Vorinstanz in ihrer Urteilsbegründung zwar ergänzend auf den vom Landrat des Kantons Basel-Landschaft am 26. März 2009 beschlossenen Kantonalen Richtplan Bezug
1 sentenze11 visualizzazioniSchliesslich ordnete das Bundesgericht an
1 sentenze10 visualizzazioniSchliesslich prüfte das Bundesverwaltungsgericht noch die Möglichkeit einer Erdverlegung der geplanten Leitung im Bereich der Überdeckung Rüteli. Die Verkabelung würde zwar zu einer optischen Schonung der Landschaft - einem kantonalen Schutzgebiet überregionaler Bedeutung - beitragen
1 sentenze8 visualizzazioniSchliesslich richten sich die Beschwerdeführer gegen die obergerichtlichen Ausführungen betreffend die Frage
1 sentenze12 visualizzazioniSchliesslich rügen die Beklagten die Verlegung der Gerichts-
1 sentenze8 visualizzazioniSchliesslich rügen die Beschwerdeführer die willkürliche Anwendung von § 357 Abs. 1 Satz 1 des Zürcher Planungs-
1 sentenze10 visualizzazioniSchliesslich rügen die Beschwerdeführer eine Verletzung der bundesrechtlichen Regeln zur Substanziierungslast
1 sentenze11 visualizzazioniSchliesslich rügen die Beschwerdeführer eine Verletzung der Eigentumsgarantie
1 sentenze10 visualizzazioniSchliesslich rügen die Beschwerdeführer eine Verletzung des rechtlichen Gehörs
1 sentenze8 visualizzazioniSchliesslich rügen die Beschwerdeführer eine Verletzung des Vertrauensgrundsatzes: Die Neuzuteilung sei eine Änderung einer Dauerverfügung
1 sentenze16 visualizzazioniSchliesslich rügen die Beschwerdeführer eine Verletzung von Art. 6 EMRK. Der Zugang zum Gericht sei nicht gewährleistet
1 sentenze10 visualizzazioniSchliesslich rügen die Beschwerdeführerinnen auch den Kostenentscheid des Verwaltungsgerichts als willkürlich. Dieser stützt sich auf § 13 VRG
1 sentenze9 visualizzazioniSchliesslich rügen die Beschwerdeführerinnen in formeller Hinsicht
1 sentenze8 visualizzazioniSchliesslich rügen die Enteigner eine Verletzung des Anspruchs auf den verfassungsmässigen Richter (Art. 30 Abs. 1 BV) durch die Doppelrolle von Prof. Scognamiglio. Dieser habe in zentraler Funktion am Entscheid der Schätzungskommission vom 1. März 2010 mitgewirkt
1 sentenze9 visualizzazioniSchliesslich rügen sie eine Verletzung der Rechtsgleichheit (Art. 8 Abs. 1 BV)
1 sentenze7 visualizzazioniSchliesslich sieht die Vorinstanz in Art. 13 BGFA
1 sentenze11 visualizzazioniSchliesslich sind die Beschwerdeführer der Auffassung
1 sentenze8 visualizzazioniSchliesslich spricht die Tatsache
1 sentenze9 visualizzazioniSchliesslich stellte der Regierungsrat den Sachverhalt nicht unvollständig fest
1 sentenze9 visualizzazioniSchliesslich teilt das Obergericht des Kantons Luzern mit Schreiben vom 27. März 2009 dem Bundesgericht unter Hinweis auf ein Schreiben des Anwalts von E X.________ vom 25. März 2009 mit
1 sentenze10 visualizzazioniSchliesslich verfängt auch das Argument nicht
1 sentenze9 visualizzazioniSchliesslich verlangen die Beschwerdeführer
1 sentenze12 visualizzazioniSchliesslich verlangen die Beschwerdeführer die Aufhebung von Art. 10 Konkordat
1 sentenze10 visualizzazioniSchliesslich verweisen die Beschwerdeführer auf ein Foto vom Hochwasser 1999. Dieses zeige
1 sentenze11 visualizzazioniSchliesslich wenden die Beschwerdeführer ein
1 sentenze10 visualizzazioniSchliesslich wirft die Beschwerdeführerin 1 dem Einzelschiedsrichter vor
1 sentenze8 visualizzazioniSchliesslich würden auch die Dokumente aus den Jahren 1982/1983 mit keinem Wort auf irgendeine verbindliche Zusicherung oder Nebenvereinbarung aus den Jahren 1975/1976 Bezug nehmen. Auch die Anmerkung vom 10. September 1983 (auf dem Verkehrsplan 1975) sowie der Protokollauszug vom 29. November 1982 halte lediglich den Status quo fest
1 sentenzeSchliesslich zeigen die Beschwerdeführer verschiedene Grenz-
1 sentenze10 visualizzazioniSchloss Bad Zurzach
1 sentenze8 visualizzazioniSchlossinventar
1 sentenze11 visualizzazioniSchloss Zurzach
1 sentenze8 visualizzazioniSchlüocht
1 sentenze7 visualizzazioniSchlussbericht vom 23. September 2009
1 sentenze9 visualizzazioniSchlüsse über die Wirtschaftlichkeit ziehen. Der Grund dafür soll in der fehlenden Aufbereitung
1 sentenze8 visualizzazioniSchlussfolgerungen der kommunalen Behörden sowie der Baurekurskommission unkritisch angeschlossen
1 sentenze11 visualizzazioniSchlussfolgerung ist nicht offensichtlich unrichtig
1 sentenze11 visualizzazioniSchlussverfügung vom 19. August 2009 bewilligte die BA das Rechtshilfeersuchen
1 sentenze10 visualizzazioniSchmidiger
1 sentenze9 visualizzazioniSchmuckgeschäfte in Samnaun gleiche Verdachtsmomente vorlagen wie gegen die Beschwerdeführer. Vor allem aber bestehen keine Hinweise dafür
1 sentenze11 visualizzazioniSchmuckgeschäfte in Samnaun hätten die gleichen Verdachtsgründe vorgelegen wie gegen die Beschwerdeführer
1 sentenze8 visualizzazioniSchmuckhandel beträfen
1 sentenze10 visualizzazioniSchmuck ins schweizerische Zollgebiet geleistet
1 sentenze8 visualizzazioniSchnee-
1 sentenze10 visualizzazioniBundesrichter Schneider Präsident
1 sentenze7 visualizzazioniSchneider Willisegger
1 sentenze8 visualizzazioni