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Giudici

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Migration des Kantons Uri mit Verfügung vom 24. Januar 2011 die Niederlassungsbewilligung von X.________ per sofort
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Migrationsdienst
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Migration Uri
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Migration vom 9. August
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Miklós Komáromy
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Militärdirektion
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Militärdirektion des Kantons Basel-Landschaft (heute: Sicherheitsdirektion) am 27. März 2006 die Ausweisung der Familie X.________ - Y.________
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Militärdirektion des Kantons Bern (nachfolgend: Direktion) wurde mit einem Gesuch um vorsorgliche Gewährung des Aufenthalts während des Beschwerdeverfahrens verbunden
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Militärdirektion ihr dort eingelegtes Rechtsmittel abgewiesen hatte. Im Übrigen handelt es sich bei den in den Bestätigungen angegebenen Tätigkeiten um solche
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Militärdirektion vom 27. März 2006 gelang es den Beschwerdeführern
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Millionen von zusätzlichen Aktien ausgegeben werden konnten
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Minderung
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Minervastrasse 14
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Minimalsteuerfüsse mehr vorschreibt. Weiter beanstanden sie
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Ministère public central
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Ministère public central du canton de Vaud
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Ministère public de la République
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Mirjam Hofer-Suter
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Mirjam Holdener De Simone
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Mis à part ses certificats médicaux successifs
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Misstrauen in die Unparteilichkeit des Richters zu erwecken (BGE 131 I 24 E. 1.1. S. 25
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Misstrauen in die Unparteilichkeit zu erwecken. Bei der Befangenheit handelt es sich allerdings um einen inneren Zustand
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Misure contro la violenza in altre manifestazioni
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Mit als "Schlussbemerkungen" bezeichneter Eingabe vom 27. März 2012 passten V.________
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Mit anfechtbarem Entscheid vom 20. August 2009 erkannte die ESTV insbesondere
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Mit Antrag
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Mitarbeiter
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Mitarbeiter;
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Mitarbeiter abzustellen
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Mitarbeiter der Firma. Die Gemeinde Q.________ stellte der X.________ AG am 10. November 2006 gestützt auf die zuvor erfolgte rechtskräftige Veranlagung die Steuerrechnung 2005 zu. Danach hat die X.________ AG für das Jahr 2005 eine reformierte Kirchensteuer von Fr. 99.05
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Mitarbeiter der S.________ abgeworben zu haben. Daher wäre auszuführen gewesen
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Mitarbeiterin der Vormundschaftsbehörde Winterthur
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Mitarbeiter seien Komplizen der Gesuchstellerin und/oder mit ihr in Zusammenhang stehender Personen;
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Mit Arbeitsüberlastung kann dies nicht gerechtfertigt werden. Wenn das Bundesverwaltungsgericht nicht über die Mittel verfügt
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Mitarbeit von ihr verlangt worden waren. Gestützt auf diese Erwägungen kommt das Obergericht zum Schluss
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Mit Architekturvertrag vom 15./19. März 2005 betrauten A.________
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Mit Art. 52 Abs. 1 BauR/Engelberg werde bezweckt
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Mit Bauentscheid vom 6. April 2009 bewilligte die Regierungsstatthalterin von Bern das Vorhaben unter Gewährung einer Ausnahmebewilligung nach Art. 28 BauG/BE unter Vorbehalt des jederzeitigen Widerrufs (Dispositiv-Ziffer 4.1.2)
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Mit beiden Beschwerden wird im Eventualantrag eine Abänderung von Ziff. II des angefochtenen Beschlusses verlangt
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Mit Beschluss vom 10. Mai 2010 verabschiedete der Kantonsrat des Kantons Zürich das kantonale Gesetz über die Gerichts-
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Mit Beschluss vom 11. April 2012 setzte das Verwaltungsgericht des Kantons Zürich die Gerichtsgebühr für das Rekursverfahren neu auf Fr. 25'000.--
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Mit Beschluss vom 11. Oktober 2010 erteilte die Stadt Chur Z.________ die nachträgliche Baubewilligung unter mehreren Auflagen. Die Einleitung eines Baubussverfahrens für die Ausführung von Bauarbeiten ohne Bewilligung wurde ausdrücklich vorbehalten. Gleichzeitig wies die Stadt Chur die Einsprache von X.________
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Mit Beschluss vom 12. Januar 2010 erteilte der Gemeinderat Morschach der Gesuchstellerin die Baubewilligung unter Auflagen
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Mit Beschluss vom 12. Juli 2010 trat das Handelsgericht auf die Klage nicht ein (Dispositiv-Ziffer 1) mit der Begründung
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Mit Beschluss vom 13. März 2006 erteilte der Gemeinderat Wollerau dem Baukonsortium Schwyzerstrasse die Baubewilligung für ein Mehrfamilienhaus auf dem heutigen Grundstück KTN 142 (Schwyzerstrasse xxx). In seinen Erwägungen zur Baubewilligung hielt der Gemeinderat u.a. fest
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Mit Beschluss vom 14. Dezember 2009 erteilte die Baukommission Kilchberg C.________
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Mit Beschluss vom 14. Juli 2009 erteilte die Baubehörde Meilen der Bauherrschaft die baurechtliche Bewilligung für das geänderte Aufstockungsprojekt
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Mit Beschluss vom 14. Juli 2010 hat die Abteilung Verfassungs-
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Mit Beschluss vom 14. November 2007 wies das Obergericht des Kantons Zürich den vom Beschwerdeführer erhobenen Rekurs ab
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Mit Beschluss vom 15. April 2008 erteilte die Bausektion des Stadtrates Zürich der Sunrise Communications AG die Baubewilligung für die Erstellung einer Mobilfunk-Basisstation auf dem Gebäude an der Rebbergstrasse 39 in Zürich 10 - Höngg (Grundstück Kat.-Nr. HG6330). Gegen diesen Beschluss erhoben einerseits A.________
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