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Migration des Kantons Uri mit Verfügung vom 24. Januar 2011 die Niederlassungsbewilligung von X.________ per sofort
1 sentenze12 visualizzazioniMigrationsdienst
1 sentenze13 visualizzazioniMigration Uri
1 sentenze13 visualizzazioniMigration vom 9. August
1 sentenze12 visualizzazioniMiklós Komáromy
1 sentenze8 visualizzazioniMilitärdirektion
1 sentenze8 visualizzazioniMilitärdirektion des Kantons Basel-Landschaft (heute: Sicherheitsdirektion) am 27. März 2006 die Ausweisung der Familie X.________ - Y.________
1 sentenze11 visualizzazioniMilitärdirektion des Kantons Bern (nachfolgend: Direktion) wurde mit einem Gesuch um vorsorgliche Gewährung des Aufenthalts während des Beschwerdeverfahrens verbunden
1 sentenze12 visualizzazioniMilitärdirektion ihr dort eingelegtes Rechtsmittel abgewiesen hatte. Im Übrigen handelt es sich bei den in den Bestätigungen angegebenen Tätigkeiten um solche
1 sentenze10 visualizzazioniMilitärdirektion vom 27. März 2006 gelang es den Beschwerdeführern
1 sentenze8 visualizzazioniMillionen von zusätzlichen Aktien ausgegeben werden konnten
1 sentenze9 visualizzazioniMinderung
1 sentenze8 visualizzazioniMinervastrasse 14
1 sentenze7 visualizzazioniMinimalsteuerfüsse mehr vorschreibt. Weiter beanstanden sie
1 sentenze10 visualizzazioniMinistère public central
1 sentenze13 visualizzazioniMinistère public central du canton de Vaud
1 sentenze9 visualizzazioniMinistère public de la République
1 sentenze8 visualizzazioniMirjam Hofer-Suter
1 sentenze11 visualizzazioniMirjam Holdener De Simone
1 sentenze9 visualizzazioniMis à part ses certificats médicaux successifs
1 sentenze15 visualizzazioniMisstrauen in die Unparteilichkeit des Richters zu erwecken (BGE 131 I 24 E. 1.1. S. 25
1 sentenze12 visualizzazioniMisstrauen in die Unparteilichkeit zu erwecken. Bei der Befangenheit handelt es sich allerdings um einen inneren Zustand
1 sentenze10 visualizzazioniMisure contro la violenza in altre manifestazioni
1 sentenze10 visualizzazioniMit als "Schlussbemerkungen" bezeichneter Eingabe vom 27. März 2012 passten V.________
1 sentenze10 visualizzazioniMit anfechtbarem Entscheid vom 20. August 2009 erkannte die ESTV insbesondere
1 sentenze10 visualizzazioniMit Antrag
1 sentenze7 visualizzazioniMitarbeiter
1 sentenze9 visualizzazioniMitarbeiter;
1 sentenze9 visualizzazioniMitarbeiter abzustellen
1 sentenze13 visualizzazioniMitarbeiter der Firma. Die Gemeinde Q.________ stellte der X.________ AG am 10. November 2006 gestützt auf die zuvor erfolgte rechtskräftige Veranlagung die Steuerrechnung 2005 zu. Danach hat die X.________ AG für das Jahr 2005 eine reformierte Kirchensteuer von Fr. 99.05
1 sentenze10 visualizzazioniMitarbeiter der S.________ abgeworben zu haben. Daher wäre auszuführen gewesen
1 sentenze9 visualizzazioniMitarbeiterin der Vormundschaftsbehörde Winterthur
1 sentenze12 visualizzazioniMitarbeiter seien Komplizen der Gesuchstellerin und/oder mit ihr in Zusammenhang stehender Personen;
1 sentenzeMit Arbeitsüberlastung kann dies nicht gerechtfertigt werden. Wenn das Bundesverwaltungsgericht nicht über die Mittel verfügt
1 sentenze11 visualizzazioniMitarbeit von ihr verlangt worden waren. Gestützt auf diese Erwägungen kommt das Obergericht zum Schluss
1 sentenze8 visualizzazioniMit Architekturvertrag vom 15./19. März 2005 betrauten A.________
1 sentenzeMit Art. 52 Abs. 1 BauR/Engelberg werde bezweckt
1 sentenzeMit Bauentscheid vom 6. April 2009 bewilligte die Regierungsstatthalterin von Bern das Vorhaben unter Gewährung einer Ausnahmebewilligung nach Art. 28 BauG/BE unter Vorbehalt des jederzeitigen Widerrufs (Dispositiv-Ziffer 4.1.2)
1 sentenzeMit beiden Beschwerden wird im Eventualantrag eine Abänderung von Ziff. II des angefochtenen Beschlusses verlangt
1 sentenze9 visualizzazioniMit Beschluss vom 10. Mai 2010 verabschiedete der Kantonsrat des Kantons Zürich das kantonale Gesetz über die Gerichts-
1 sentenze9 visualizzazioniMit Beschluss vom 11. April 2012 setzte das Verwaltungsgericht des Kantons Zürich die Gerichtsgebühr für das Rekursverfahren neu auf Fr. 25'000.--
1 sentenze7 visualizzazioniMit Beschluss vom 11. Oktober 2010 erteilte die Stadt Chur Z.________ die nachträgliche Baubewilligung unter mehreren Auflagen. Die Einleitung eines Baubussverfahrens für die Ausführung von Bauarbeiten ohne Bewilligung wurde ausdrücklich vorbehalten. Gleichzeitig wies die Stadt Chur die Einsprache von X.________
1 sentenze8 visualizzazioniMit Beschluss vom 12. Januar 2010 erteilte der Gemeinderat Morschach der Gesuchstellerin die Baubewilligung unter Auflagen
1 sentenze13 visualizzazioniMit Beschluss vom 12. Juli 2010 trat das Handelsgericht auf die Klage nicht ein (Dispositiv-Ziffer 1) mit der Begründung
1 sentenze8 visualizzazioniMit Beschluss vom 13. März 2006 erteilte der Gemeinderat Wollerau dem Baukonsortium Schwyzerstrasse die Baubewilligung für ein Mehrfamilienhaus auf dem heutigen Grundstück KTN 142 (Schwyzerstrasse xxx). In seinen Erwägungen zur Baubewilligung hielt der Gemeinderat u.a. fest
1 sentenze6 visualizzazioniMit Beschluss vom 14. Dezember 2009 erteilte die Baukommission Kilchberg C.________
1 sentenze12 visualizzazioniMit Beschluss vom 14. Juli 2009 erteilte die Baubehörde Meilen der Bauherrschaft die baurechtliche Bewilligung für das geänderte Aufstockungsprojekt
1 sentenze8 visualizzazioniMit Beschluss vom 14. Juli 2010 hat die Abteilung Verfassungs-
1 sentenze9 visualizzazioniMit Beschluss vom 14. November 2007 wies das Obergericht des Kantons Zürich den vom Beschwerdeführer erhobenen Rekurs ab
1 sentenze6 visualizzazioniMit Beschluss vom 15. April 2008 erteilte die Bausektion des Stadtrates Zürich der Sunrise Communications AG die Baubewilligung für die Erstellung einer Mobilfunk-Basisstation auf dem Gebäude an der Rebbergstrasse 39 in Zürich 10 - Höngg (Grundstück Kat.-Nr. HG6330). Gegen diesen Beschluss erhoben einerseits A.________
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