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Giudici

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Gemeindesteuern für die Steuerjahre 2004
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Gemeindesteuern für die Steuerperiode 2003) bewusst sein müssen
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Gemeindesteuern für die Steuerperiode 2003 bezog. Dieses Anfechtungsobjekt begrenzte den Streitgegenstand
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Gemeindesteuern. Gegen solche Entscheide kann Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten geführt werden (Art. 82 lit. a
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Gemeindesteuern ist die Rechtslage identisch. Zur Begründung genügt ein Verweis auf Art. 36 Abs. 1 StG/BE
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Gemeindesteuern rechnete das Steueramt Baden am 19. August 2005 bei AX.________
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Gemeindesteuern richtet sich die Eingabe gegen einen letztinstanzlichen kantonalen Entscheid in einer Angelegenheit des öffentlichen Rechts. Eine Ausnahme gemäss Art. 83 BGG liegt nicht vor. Die Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten ist mithin auch diesbezüglich zulässig
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Gemeindesteuern sowie der direkten Bundessteuer für das Jahr 2005. Die Steuerverwaltung der Einwohnergemeinde W.________ wies das Gesuch
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Gemeindesteuern sowie die direkte Bundessteuer. Sie betreffen die gleichen Sach-
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Gemeindesteuern sowie direkte Bundessteuer 2008
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Gemeindesteuern sowie für die direkte Bundessteuer 2006
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Gemeindesteuern - steuerbares Einkommen in der Höhe von Fr. 250'000.-- sowie ein steuerbares Vermögen in der Höhe von Fr. 678'000.--
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Gemeindesteuern (Steuergesetz
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Gemeindesteuern (Steuergesetz) des Kantons Basel-Landschaft vom 21. Juni 2007
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Gemeindesteuern (StG/BL; SGS 331; beschränkt auf 20 Jahre); Art. 136 Abs. 3 des Steuergesetzes [des Kantons Bern] vom 21. Mai 2000 (StG/BE; BSG 661.11); Art. 65 Abs. 2 der Loi [des Kantons Neuenburg] du 21 mars 2000 sur les contributions directes (LCdir/NE; RSN 631.0); Art. 91 Abs. 2 der Loi d'impôt [des Kantons Jura] du 26 mai 1988 (StG/JU; RS 641.11); Art. 145a Abs. 1 i.V.m. Art. 145 Abs. 4
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Gemeindesteuern (StG/SO; BGS 614.11) geht es hier darum
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Gemeindesteuern (StG/TG; RB 640.1; beschränkt auf fünf Jahre); Art. 130 Abs. 3 des Gesetzes vom 26. September 2010 über die direkten Steuern im Kanton Uri (StG/UR; RB 3.2211; Aufhebung der Verfügung
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Gemeindesteuern (Verfahren 2C_961/2010) sowie zur direkten Bundessteuer 2002 (2C_962/2010) aufzuheben; von der Aufrechnung der Darlehen sei abzusehen. Eventuell sei die Sache zur weiteren Untersuchung
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Gemeindesteuern verzichtet die Bundesbehörde auf einen Antrag
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Gemeindesteuern wird abgewiesen
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Gemeindesteuern wird gutgeheissen
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Gemeindesteuern zum gleichen Ergebnis wie bei der direkten Bundessteuer
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Gemeindesteuern zum Teil als begründet
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Gemeindesteuer sowie der direkten Bundessteuer ab
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Gemeinde Thalwil
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Gemeindeverband Bevölkerungsschutz
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Gemeindeverband Sport-
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Gemeindeversammlung vom 29. März 2010; Einzonung "Heubüni"
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Gemeinde Wollerau
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Gemeinde Zuoz
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Gemeindhusplatz 3
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Gemeingefährliche psychisch kranke Personen in Untersuchungs-
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Gemeinnützigkeit
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Gemeinsamer Tarif 4e [2010-2011]; aufschiebende Wirkung
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Gemeinschaft bestehe eine allgemeine Treuepflicht. Das Obergericht habe aufgrund der Beweisofferten zu klären
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Gemeinschaftskosten vorläufig oder endgültig bezahlen zu müssen
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Gemeinwesen an der Verwendung ihres Dienstes. Letzteren sprach das Bundesverwaltungsgericht die Qualität eines öffentlichen Interesses ab. Es handle sich auch dabei um eigene wirtschaftliche Interessen vor allem finanzieller Art von Google. Die Beschwerdeführerinnen könnten sich somit einzig auf ihre privaten Interessen berufen. Angesichts der bundesgerichtlichen Rechtsprechung
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Gemeinwesen bzw. Behörden gerichtete Strafanzeige ein
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Gemeinwesen sind praxisgemäss zur Beschwerde insbesondere dann berechtigt
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Gemischte Gemeinde Brienzwiler
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Gemüse-
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Genau daran fehlt es aber. Die Beklagten vermochten keine solchen Gründe namhaft zu machen. Die Absicht
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Genau daran fehlt es aber. Die Beschwerdeführer vermochten keine solchen Gründe namhaft zu machen. Die Absicht
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Genau diesem Ziel dient jedoch die vorgenommene Umzonung in eine Hotelzone. Gemäss Art. 80a BG sind in dieser Zone gastgewerbliche Betriebe
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Genau dies hat der Anzeiger im vorliegenden Fall getan. Er hat sich mehrfach an die ARK
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Genehmigung des Schluss-Rechenschaftsbericht
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Genehmigung des verwaltungsrechtlichen Vertrags vom 14. November 2005 über den Schutz des Wohnhauses "V.________" durch den Gemeinderat habe in ihnen das berechtigte Vertrauen erweckt
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Genehmigungsbedürftige Geschäfte
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Genehmigungsbedürftige Geschäfte während der Nachlassstundung [Art. 298 Abs. 2 SchKG]
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Genehmigungsentscheid vor Bundesgericht nicht dem Sinn der Koordinationsgrundsätze entspricht. Es ist Aufgabe der Kantone
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